Wettbewerbspreisen

  1. Die Länder oder kommunale Verbände bestellen die gewünschten Leistungen bei der Bahn - zu Wettbewerbspreisen, denn andere Anbieter dürfen der DB auf deren Schienen Konkurrenz machen und erhalten den Zuschlag, wenn sie billiger sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)