Zudem müssen bestehende Wettbewerbsverbote zwischen Kone und Krupp wegfallen.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Zudem seien Wettbewerbsverbote nicht grundsätzlich gesetzwidrig.
( Quelle: TAZ 1994)
Der Nachfragewettbewerb für Vermittlungsleistungen und der Wettbewerb auf dem Markt für Pauschalreisen würden durch die Wettbewerbsverbote nicht wesentlich beschränkt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)