Wettbewerbsverbote

  1. Zudem müssen bestehende Wettbewerbsverbote zwischen Kone und Krupp wegfallen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Zudem seien Wettbewerbsverbote nicht grundsätzlich gesetzwidrig. ( Quelle: TAZ 1994)
  3. Der Nachfragewettbewerb für Vermittlungsleistungen und der Wettbewerb auf dem Markt für Pauschalreisen würden durch die Wettbewerbsverbote nicht wesentlich beschränkt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)