Dieses Angebot hat die Bekl. durch das Einlesenlassen des Wettscheins in ihren Computer und durch die Entgegennahme des Wetteinsatzes konkludent angenommen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Für die Minuten vor dem Ausfüllen des Wettscheins könnte es mehrere Namen geben: Vermutung, Wissen, plötzliche Eingebung?
( Quelle: TAZ 1997)