Als Rücktrittsgrund würde gelten, wenn eine Mietergenossenschaft vor dem kritischen Termin selbst einen Kaufvertrag mit der WiP schließen sollte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die PDS geht davon aus, daß wegen der Fusion mindestens 4 000 Altbauwohnungen der WiP verkauft werden müßten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Durch das Altschuldenhilfegesetz ist die WiP zum Verkauf von 15 Prozent ihrer Wohnungen verpflichtet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die "fünfzehn" gilt als besetzt, wenn auch die Wohnungsgesellschaft "Wohnen in Prenzlauer Berg" (WiP) und der Senat den Aufenthalt billigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)