Für Lebensversicherungen sind am 8. Dezember 2004 neue Widerrufs-, Rücktritts- und Widerspruchsfristen in Kraft getreten.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 30.01.2005)
Darüber hinaus wird der Erblasser durch die vorweggenommene Erbfolge in die Lage versetzt, seine Nachfolgeplanung nachträglich zu korrigieren, etwa dadurch, dass in die jeweiligen Schenkungsverträge Widerrufs- oder Rückfallklauseln aufgenommen werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.07.2004)