Ich habe auf der "Grünen Woche" Gartenmöbel bestellt, ohne über Widerrufsmöglichkeiten belehrt worden zu sein.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Allerdings beginnt sie nur dann, wenn der Kunde über die Widerrufsmöglichkeiten schriftlich belehrt wurde und diese Belehrung auch gesondert unterschrieben hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)