Widerspruchsmöglichkeit

  1. Nach der Richter-Begründung haben es die potentiell Betroffenen durch die vom Gesetz vorgesehene Widerspruchsmöglichkeit "selbst in der Hand, den befürchteten Grundrechtsverletzungen vorzubeugen". ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Nach Aussage von Verbraucherschützern wäre eine solche Frist auch unwirksam, da in der Preiserhöhungs-SMS keine Rede von einer Widerspruchsmöglichkeit war. ( Quelle: ZDF Heute vom 05.10.2004)