Widerspruchsmöglichkeiten

  1. Widerspruchsmöglichkeiten des Kuratoriums gebe es nicht; Jürgens habe sich in seinem Vertrag ausdrücklich ein einseitiges Kündigungsrecht ausbedungen: "Er hat Wert darauf gelegt." ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Dabei soll es unter anderem um den Zahlungsboykott gehen, um Möglichkeiten der Aufstockung des persönlichen Studienguthabens sowie über Widerspruchsmöglichkeiten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.01.2004)