Als die Beamten einen der Täter stellten, kam es zu den Widerstandshandlungen.
( Quelle: Abendblatt vom 09.12.2004)
Es mußte aber in jedem Einzelfall festgestellt werden, daß die Verurteilung wegen Widerstandshandlungen des Betreffenden erfolgt war.
( Quelle: TAZ 1997)