Aber 50.000 Mark soll schon allein der Wiederabdruck der Anzeige kosten, und weitere geschätzte 50.000 Mark bringt das Verfahren den Anwälten ein, die noch den kleinsten Alternativblättchen ruinöse 3.300 Mark Anwaltsgebühren abverlangten.
( Quelle: TAZ 1993)