Wiederholtes

  1. Wiederholtes Röntgen oder Bestrahlen werde damit vermieden. ( Quelle: DLF - aus Naturwissenschaft und Technik 1996)
  2. VERSPÄTUNGEN: Wiederholtes Zuspätkommen am Arbeitsplatz kann nach entsprechender Abmahnung auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)