Wiederholtes Röntgen oder Bestrahlen werde damit vermieden.
( Quelle: DLF - aus Naturwissenschaft und Technik 1996)
VERSPÄTUNGEN: Wiederholtes Zuspätkommen am Arbeitsplatz kann nach entsprechender Abmahnung auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)