Wiederholungsprüfungen

  1. Diese Aufgaben beschränken sich nicht nur auf technische Abnahmen von Bauanlagen bzw. Wiederholungsprüfungen von bereits in Nutzung befindlichen Anlagen, sondern auch um verwaltungsrechtliche Eingriffe bei Gefahr im Verzug. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.04.2002)
  2. Bei den Wiederholungsprüfungen fielen in diesen Fächern ebenfalls ähnlich viele Kandidaten durch. ( Quelle: Die Welt vom 01.04.2005)