Wiederkehroption

  1. Zu diesem Zweck hat das Gesetz bisher bestehende Ermessensspielräume in vielen Fällen durch Rechtsansprüche abgelöst (z. B. Familiennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegattten, Wiederkehroption für jugendliche Ausländer, Einbürgerung). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)