Zu diesem Zweck hat das Gesetz bisher bestehende Ermessensspielräume in vielen Fällen durch Rechtsansprüche abgelöst (z. B. Familiennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegattten, Wiederkehroption für jugendliche Ausländer, Einbürgerung).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)