Die Behörde verpflichtete die Telekom, ein Wiederverkaufsangebot vorzulegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.07.2003)
Die Telekom werde bei ihrem Wiederverkaufsangebot auch die Vorleistungen mit einrechnen, womit automatisch auch wieder die TAL-Miete auf den Tisch kommen müsse.
( Quelle: Die Welt 2001)