Wiederverkaufsangebot

  1. Die Behörde verpflichtete die Telekom, ein Wiederverkaufsangebot vorzulegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.07.2003)
  2. Die Telekom werde bei ihrem Wiederverkaufsangebot auch die Vorleistungen mit einrechnen, womit automatisch auch wieder die TAL-Miete auf den Tisch kommen müsse. ( Quelle: Die Welt 2001)