Gemäß dem Klammerzusatz fallen unter die Erdbewegungsarbeiten "Wegebau-, Meliorations-, Landgewinnungs-, Deichbauarbeiten, Wildbach- und Lawinenverbau, Sportanlagenbau sowie Errichtung von Schallschutzwällen und Seitenbefestigungen an Verkehrswegen."
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Dort sehen Augenzeugen "eine 30, 40 oder 50 Meter hohe blaue Welle" auf den Skiort zurasen, sagt Christian Weber, Ingenieur bei der österreichischen "Wildbach- und Lawinenverbauung" (WLV), Sektion Tirol.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)