Wildmoser-Anwälte

  1. So erschien ein weiterer Artikel, in dem sehr wohlwollend über die Arbeit der Richterin berichtet wurde und an dem, so vermuteten die Wildmoser-Anwälte, die Juristin selbst mitgewirkt haben soll. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2005)