Wildtierfelle

  1. Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen gehören zu den verbotenen Andenken z.B. Schmuck aus Elfenbein, Wildtierfelle, Accessoires aus Krokodil- oder Schlangenleder, Korallen, in Kunstharz gegossene Schmetterlinge oder ausgestopfte Vögel. ( Quelle: TAZ 1994)