Willensfaktor

  1. Im vom OLG Köln (131) entschiedenen Fall ist diese Absicht als herausgehobener Willensfaktor letztlich eher zweifelhaft, denn der Architekt wollte den Bauherren zwar helfen, wohl aber hier nicht im Sinne einer Täterschaft des § 263 StGB (132). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)