Willi F. Weber

  1. Die Steuerfahndung hat den nächsten prominenten Täter gefunden: Das Stuttgarter Amtsgericht verhängte gegen Willi F. Weber am 5. September einen Strafbefehl über 250 000 Mark wegen Hinterziehung von Gewerbe- und Einkommensteuer. ( Quelle: Welt 1996)