Wim Duisenberg

  1. Es sei "eine Illusion zu glauben, solche Zielzonen könnten funktionieren", erklärten der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) Wim Duisenberg und sein amerikanischer Kollege Alan Greenspan. ( Quelle: Welt 1998)
  2. Während nämlich alle anderen Staaten die Kandidatur des Niederländers Wim Duisenberg unterstützen, hielt Frankreich bis zuletzt an seinem Kandidaten, dem französischen Notenbanker Jean-Claude Trichet, fest. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Nur wenn er rechtzeitig freigesprochen wird, kann er im Juli Nachfolger von Wim Duisenberg an der Spitze der Europäischen Zentralbank werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.01.2003)
  4. Seine Chancen, Nachfolger Wim Duisenberg als Chef der Europäischen Zentralbank in Frankfurt zu werden, würden dann auf ein Minimum sinken. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.06.2003)
  5. Der Präsident der EZB, Wim Duisenberg, wollte sich zu etwaigen Interventionen zu Gunsten des Euro nicht äußern. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Vom Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Wim Duisenberg, habe sich der Markt mehr verbale Unterstützung für den Euro gewünscht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  7. Es stank ihnen nicht minder, daß der Sitz der Europäischen Notenbank just nach Frankfurt gelegt worden ist und daß der erste Präsident gar ein Holländer, der sehr auf seine Unabhängigkeit bedachte Wim Duisenberg, sein soll. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Wird der 60-Jährige verurteilt, gilt es als sicher, dass er nicht die Nachfolge von Wim Duisenberg als EZB-Chef antritt. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.06.2003)
  9. In einem Beileidstelegramm an Duisenbergs Witwe schrieb Schröder: "Wim Duisenberg hat sich als erster Präsident der Europäischen Zentralbank bleibende Verdienste um die europäische Einigung erworben." ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.08.2005)
  10. Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben sich darauf geeinigt, dass Wim Duisenberg nun noch einige Monate im Amt bleiben soll. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 16.07.2003)