Die Bearbeitung der Bestimmungen über den Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 47-59) durch Kreutz setzt sich in der gebotenen Weise mit der Habilitationsschrift Windbichlers (Arbeitsrecht im Konzern, 1989) auseinander.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)