Grundsätzlich ist jedes - auch kurzfristiges Verbringen von geförderten Wirtschaftsgütern außerhalb des Fördergebiets - förderschädlich. Das gilt sowohl für die Zulage, den Zuschuß als auch für die Sonderabschreibung nach dem FörderGG (12).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Gegenstand: Der Handel mit Wirtschaftsgütern aller Art, die Verwaltung und der Betrieb eines Handelsunternehmens.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Erwerb, Verwaltung und Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern aller Art unter Ausschluß genehmigungspflichtiger Tätigkeiten gemäß 34 c Gewerbeordnung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Gleichwohl wird es jedoch, da dem Boden im Vergleich mit den beweglichen Wirtschaftsgütern grundlegende Eigentümlichkeiten immanent sind, ein Bodenrecht als Normenkomplex geben, dessen Gegenstand die Bodenverfassung ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Abschreibungsmöglichkeiten gestatten dem Steuerzahler, einen Wertverlust bei "Wirtschaftsgütern" wie Häusern oder Maschinen geltend zu machen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)