Die Gesamtmietdauer orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer des gemieteten Wirtschaftsgutes.
( Quelle: Jetzt werde ich Chef, UB Media)
Aus dem Ausland stammende Kernbrennstoffe dürfen hier nur dann zwischengelagert werden, wenn gewährleistet ist, daß sie für die Herstellung eines Wirtschaftsgutes benötigt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)