Wirtschaftsgutes

  1. Die Gesamtmietdauer orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer des gemieteten Wirtschaftsgutes. ( Quelle: Jetzt werde ich Chef, UB Media)
  2. Aus dem Ausland stammende Kernbrennstoffe dürfen hier nur dann zwischengelagert werden, wenn gewährleistet ist, daß sie für die Herstellung eines Wirtschaftsgutes benötigt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)