Die Übertragung ist zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte nach dem Verhältnis des nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten Veräußerungsentgelts zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts aufzuteilen (BFH, BStBl II 1981, 11).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Lieblingsentsorgung aus Bonn-bayerischer Sicht war neben der Ausfuhr des "Wirtschaftsguts" zur Schweinemast in Ägypten lange Zeit ein Abkippen auf eine normale Müllkippe.
( Quelle: TAZ 1987)
Der Erwerb der Beteiligung hat sich insoweit als Fehlmaßnahme erwiesen, wie dies auch beim Erwerb eines einzelnen Wirtschaftsguts zu einem den Teilwert übersteigenden Kaufpreis vorkommen kann.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)