Wirtschaftsguts

  1. Die Übertragung ist zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte nach dem Verhältnis des nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten Veräußerungsentgelts zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts aufzuteilen (BFH, BStBl II 1981, 11). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Lieblingsentsorgung aus Bonn-bayerischer Sicht war neben der Ausfuhr des "Wirtschaftsguts" zur Schweinemast in Ägypten lange Zeit ein Abkippen auf eine normale Müllkippe. ( Quelle: TAZ 1987)
  3. Der Erwerb der Beteiligung hat sich insoweit als Fehlmaßnahme erwiesen, wie dies auch beim Erwerb eines einzelnen Wirtschaftsguts zu einem den Teilwert übersteigenden Kaufpreis vorkommen kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)