Wirtschaftsplanes

  1. Besondere Aufgaben sind die Wahl und Abberufung des Intendanten, die Beratung des Intendanten, die Kontrolle des Programms und die Feststellung des Wirtschaftsplanes. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Grundlage für die gleichbleibenden Gebühren ist ein positives Gesamtergebnis des `96er Wirtschaftsplanes. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)