Damit gibt die Finanzverwaltung dem Leiter der Hauptabteilung für Wirtschaftsstraftaten, Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher, Recht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.03.2004)
Dass der Justiz jährlich über 50 Millionen Euro entgehen, weil Wirtschaftsstraftaten verjähren und Bestechungsgelder nicht abgeschöpft werden können, ist nicht hinnehmbar.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.03.2003)