Bereits 1924 konnte ein eigenes Vereinsheim mit einem Wirtsgarten eröffnet werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Bislang werde der Lärm, der von einem Wirtsgarten ausgeht, juristisch wie Industrie- oder Baulärm behandelt, falle daher unter das Bundes-Immissionsgesetz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.06.2003)