Witwerrente

  1. Das Nettoeinkommen wird in Höhe von 1 214 (neue Länder: 936 Mark) monatlich gar nicht, der übersteigende Betrag nur zu 40 Prozent von der Witwerrente abgezogen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Witwen-, Witwerrente: Ab 1. Juli kann bis zu Netto 910 Mark (bisher 849 Mark) pro Monat an eigener Rente oder eigenem Arbeitsverdienst bezogen werden, ehe diese Rente um 40 Prozent des übersteigenden Betrages gekürzt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  3. Am Lesertelefon wurde auch häufig nach den Beträgen gefragt, die zur Witwen- beziehungsweise Witwerrente hinzuverdient werden dürfen, ohne dass es von der Hinterbliebenenrente Abschläge gibt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.04.2001)