LAG Frankfurt a. M. BGB §§ 620 Befristeter Arbeitsvertrag, 611 Abhängigkeit 1. Die im Rahmen von Lehraufträgen beschäftigten Lehrer mit einer Wochenunterrichtszeit von 13 Stunden oder weniger sind keine freien Mitarbeiter, sondern Arbeitnehmer.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)