Wohnbau Hess

  1. Die Wohnbau Hess legte Beschwerde ein und bekam ihrerseits Recht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.08.2004)
  2. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel, teilt der Anwalt der Bauherrin, die Wohnbau Hess, mit. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.08.2004)