Die Wohnbau Hess legte Beschwerde ein und bekam ihrerseits Recht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.08.2004)
Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel, teilt der Anwalt der Bauherrin, die Wohnbau Hess, mit.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.08.2004)