Wohnberechtigungschein

  1. Rentner, die jährlich weniger als 13400 Euro im Portemonnaie haben, oder Ehepaare, die jährlich höchstens 19 800 Euro Rente bekommen, haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungschein. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 22.03.2005)