Wohnhausnähe

  1. GEWERBE: Bei Betrieben, Anlagen und Baustellen in Wohnhausnähe schreibt die Technische Anleitung Lärm vor, dass die Firmen den aktuellen Stand der Lärmminderungstechnik nutzen müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.08.2001)