Wohnraumbedürfnisse

  1. Diese Verwaltungsvorschrift orientiert sich erkennbar am Zweck des Bundesumzugskostengesetzes und gibt deshalb grundsätzlich einen geeigneten Maßstab für die Bemessung der berechtigten Wohnraumbedürfnisse der Bediensteten ab. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)