Demnach waren die Abgaben seit dem 1. September 2000 rechtswidrig, weil spätestens seit diesem Zeitpunkt kein Wohnraummangel mehr bestanden habe.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.02.2005)
Grundlage für dieses Urteil war die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Berlin rückwirkend zum 1.September 2000 keine Gültigkeit mehr hatte, weil in der Stadt kein Wohnraummangel mehr herrscht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2003)
Der Bau altengerechter Wohnungen würde auch den Wohnraummangel für junge Familien lindern, sagte der Geschäftsführer der Schader- Stiftung, Hans Hütt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)