Wohnsitzlandes

  1. Die EU-Länder haben beschlossen, nach einer Übergangsphase ab 2011 Informationen über Zinseinkünfte von Anlegern aus anderen EU-Ländern an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes weiterzuleiten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.05.2002)