Wohnsitzstaat

  1. Das bedeutet, dass Dividendenzahlungen im Wohnsitzstaat des Anteilseigners zu versteuern sind. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Gilt eine solche Grenzgängerklausel, so darf die Bundesrepublik Deutschland als Wohnsitzstaat die Grenzgängereinkünfte mitbesteuern. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)