Im "Fonds zur Förderung des Wohnungsbaues" sind zwei Millionen Mark; das Geld sei gut angelegt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Die Anwendung des Gesetzes sei für die Länder, die rund 80 Prozent der Kosten des sozialen Wohnungsbaues trügen, freiwillig.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)