Wohnungsbewerber

  1. Wer als Wohnungsbewerber in einer Schlange von 80 bis 100 Mitinteressenten steht, braucht nach Ansicht vieler deutscher Mietrichter zwar nicht zu beantworten, ob er katholisch, evangelisch, mosaisch ist oder keiner Religionsgemeinschaft angehört. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)