Wohnungseigentümers

  1. Sie stellten nach Auskunft der Deutschen Anwaltsauskunft fest, dass durch die Öffnung der Außenentlüftungsanlage Essensgerüche und Dämpfe konzentriert aus der Küche des Wohnungseigentümers in das gemeinschaftliche Eigentum geblasen würden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.03.2005)
  2. Ein Mehrheitsbeschluss ist aber zulässig, um die Verfügung einzuschränken und beispielsweise von der Zustimmung eines Wohnungseigentümers oder des Verwaltungsbeirates abhängig zu machen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)