Ein Neuanstrich der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage, "der das Gesamterscheinungsbild des Gebäudes verändert" (hier wurde eine graue Wand orange gestrichen), geht über eine bloße Instandhaltung hinaus.
( Quelle: Die Welt vom 16.07.2005)
Ein separates Grundbuchblatt für das Grundstück, auf dem die Wohnungseigentumsanlage steht, gibt es nicht mehr.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
So muß der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage den baulichen Zustand kontinuierlich überwachen und erkennen, wann Reparaturen notwendig sind.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10.04.2005)