Zwar verpflichtet § 15 Wohnungseigentumsgesetz jeden Wohnungseigentümer, von seinem Sondereigentum nur einen Gebrauch zu machen, der der in der Teilungserklärung getroffenen Vereinbarung entspricht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt nun noch eine Instandhaltungsrücklage von etwa 2 000 Mark vor.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Zunächst wurde daran gedacht, daß auch für Garagen oder Kellerräume (für die die vorgenannten baurechtlichen Bestimmungen nicht gelten) Raumeigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz gebildet werden kann:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Empfehlenswert außerdem: "Ihre Rechte in der Wohnungseigentümerversammlung" von Florian Streibel (Walhalla Vorsorgeberater, 9,95 Euro) und das Wohnungseigentumsgesetz (Beck Verlag, 27 Euro).
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.06.2005)