Dort können alle Belange geregelt werden, die Wohnungen und Mietverträge betreffen: Wohnungskündigungen und -abnahmen sowie Übergabeverhandlungen mit den Vor- und Nachmietern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Dazu zählen Steuererleichterungen (nach drei Jahren), die gemeinsame Nutzung einer Krankenversicherung, Erleichterungen bei Erbschaften und besserer Schutz bei Wohnungskündigungen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)