Wohnungsmängel

  1. Liegen Wohnungsmängel vor oder ist durch die Nutzung der Wohnung die Gesundheit des Mieters gefährdet, so kommt es auf ein Verschulden des Vermieters nicht an. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Wohnungsmängel, die zu einer Mietminderung berechtigen, können auch Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen von einer Baustelle im Haus oder sogar von einer Baustelle aus der Nachbarschaft sein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.05.2004)
  3. Bleiben die Prozesse, die auf Zahlen der DMB-Rechtsschutz-Versicherung basieren: Knapp ein Drittel entfiel auf Vertrags-Verletzungen - also Wohnungsmängel und sonstige Verstöße. ( Quelle: Die Welt vom 20.05.2005)
  4. Informieren Sie die Hausverwaltung noch einmal schriftlich über die Wohnungsmängel, erinnern Sie an Ihr Gespräch und fordern Sie, dass die Mängel kurzfristig abgestellt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.07.2004)