Begründung: Aufgrund der in Teilbereichen entspannten Wohnungsmarktlage sei es nicht mehr erforderlich, das Zweckentfremdungsverbot generell so restriktiv anzuwenden wie bisher.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Um eine Verschärfung der Wohnungsmarktlage zu vermeiden, müsse in der Wohnungspolitik dringend gegengesteuert werden, sagte Anke Fuchs.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)