Der Wohnungsvermieter darf dem Mieter nicht verbieten, einen Teil des Schlafzimmers für Bürotätigkeiten per Computer zu benutzen (Langericht Frankfurt, Az.: 2/17 S 42/95 WM 96, 532).
( Quelle: BILD 1997)
Genau das aber tun jetzt die internationals: Sie holen mangels Onkel und Vettern ihre Wohnungsvermieter oder die Frau, die sie am Vorabend im Café kennen gelernt haben, und geben ihnen Jobs."
( Quelle: Die Zeit (29/2003))