Wohnwagengespann

  1. Überholverbot: Wer ein ins Schleudern geratenes Wohnwagengespann überholt, kann bei einem Zusammenstoß als Mitverursacher des Unfalls zur Kasse gebeten werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der 80-Jährige war mit einem Wohnwagengespann auf die Überholspur geraten. ( Quelle: Frankenpost vom 20.06.2005)