Überholverbot: Wer ein ins Schleudern geratenes Wohnwagengespann überholt, kann bei einem Zusammenstoß als Mitverursacher des Unfalls zur Kasse gebeten werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der 80-Jährige war mit einem Wohnwagengespann auf die Überholspur geraten.
( Quelle: Frankenpost vom 20.06.2005)