Hier darf der Vermieter elf Prozent der Kosten der Wohnwertverbesserung oder Energiesparmaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Schließlich tragen solche Einbauten nach Angaben des DMB grundsätzlich zur Wohnwertverbesserung bei.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)