Wohnwertverbesserung

  1. Hier darf der Vermieter elf Prozent der Kosten der Wohnwertverbesserung oder Energiesparmaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Schließlich tragen solche Einbauten nach Angaben des DMB grundsätzlich zur Wohnwertverbesserung bei. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)