Wohnzwecken

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  1. Bei fremdgenutzten Objekten ist eine Nutzung ausschließlich zu Wohnzwecken nicht erforderlich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.09.2001)
  2. "Die Kommunen sollten ihren Ermessensspielraum ausschöpfen, um die Nutzung von Datschen zu Wohnzwecken zu ermöglichen", erklärte die Ministerin. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
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