Bei fremdgenutzten Objekten ist eine Nutzung ausschließlich zu Wohnzwecken nicht erforderlich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.09.2001)
"Die Kommunen sollten ihren Ermessensspielraum ausschöpfen, um die Nutzung von Datschen zu Wohnzwecken zu ermöglichen", erklärte die Ministerin.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)