Der ist ja nicht in die Verfassung gekommen, um Wolga-Deutsche automatisch zu Bundesbürgern zu machen, sondern als Übergangsbestimmung, um die letzten Vertriebenen aus Schlesien, Ostpreußen oder dem Sudetenland als Bundesbürger aufzunehmen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)