Wortlaut möglicherweise also nur auf einem Redaktionsversehen beruht, meint es, über die Hürde des engen Wortlauts von § 73 Abs. 2 ArbGG nicht hinwegkommen zu können.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Angesichts des auch im maßgebenden französischen Text (Art. 17 I lit.a MMA) eindeutigen Wortlauts des Art. 5 II MMA "avec indication de tous les motifs" kommt eine die Rechte der Markeninhaber beeinträchtigende Auslegung nicht in Betracht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Im Einklang mit dem Gesetz steht eine Sektionsklausel folgenden Wortlauts:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)