Wortlauts

  1. Wortlaut möglicherweise also nur auf einem Redaktionsversehen beruht, meint es, über die Hürde des engen Wortlauts von § 73 Abs. 2 ArbGG nicht hinwegkommen zu können. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Angesichts des auch im maßgebenden französischen Text (Art. 17 I lit.a MMA) eindeutigen Wortlauts des Art. 5 II MMA "avec indication de tous les motifs" kommt eine die Rechte der Markeninhaber beeinträchtigende Auslegung nicht in Betracht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Im Einklang mit dem Gesetz steht eine Sektionsklausel folgenden Wortlauts: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)